Vor kurzem wurde ich gefragt, ob man Essenslieferanten Trinkgeld geben müsse und ob das auch bei der Abholung von Speisen angebracht sei.
Wenn das Essen geliefert wird, sollte man auf jeden Fall ein kleines Trinkgeld geben. Das braucht nicht so hoch zu sein wie im Restaurant, weil ja auch der Aufwand geringer ist. Je nach Entfernung und Witterungsverhältnissen sollte es ein glatter Betrag, zum Beispiel ein Fünf- oder Zehn-Euro-Schein sein.
Beim Abholen von Speisen muss man sehen, ob die Bestellung vom Chef selbst oder von einem Angestellten übergeben wird. Dem Chef braucht man generell kein Trinkgeld zu geben, aber dem Angestellten kann man einen kleinen Obulus zustecken. Das hängt davon ab, ob man ein
umfangreiches Menü abholt oder nur eine Pizza, die ohne viel Aufwand in einen Karton gesteckt wird.
Auch einige andere Lieferanten erwarten ein Trinkgeld.
Denken wir an den Zusteller, der uns den Geburtstags-Strauß bringt. Der freut sich sicher über ein kleines Trinkgeld. Auch dem netten Auslieferer, der uns die bestellten Medikamente von der Apotheke bringt, sollte man mal etwas zustecken. Je nachdem, kann man den Rechnungsbetrag aufrunden oder noch etwas dazulegen.
Wer sonst noch Trinkgeld kriegen soll?
Zum Beispiel der Handwerker, der für die Heizungswartung ins Haus kommt, der Monteur, der uns die Waschmaschine installiert oder der Mechaniker, der unser Auto repariert, auch der hilfsbereite Müllmann, der uns das komplizierte Aufladen des Grünschnitts abgenommen hat, und natürlich die Frisörin. Hier gilt auch, der Chef erwartet kein Trinkgeld, seine Angestellten sind aber darauf angewiesen.
All diese Zuwendungen sollte man diskret übergeben und vor allem nicht umständlich im Portemonnaie suchen oder allzu kleine Münzen zusammenklauben.
Ich kann mich an einen kleinen Teller im Hausflur meiner Großeltern erinnern. Wenn ein Fest anstand und man Blumen- oder Geschenklieferungen erwartete, lagen dort immer entsprechende Münzen für die Auslieferer bereit.